Einführung von Sonderbetreuungszeit und Aktualisierung des Theaterarbeitsgesetzes
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Arbeitsvertragsrechts‑Anpassungsgesetz: Es aktualisiert einen Verweis im § 17 und führt Sonderbetreuungszeiten für Arbeitnehmer ein, wenn Kindertagesstätten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen wegen behördlicher Maßnahmen geschlossen werden. Arbeitgeber können die Lohnkosten dafür aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erstattet bekommen.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die Bezugnahme im § 17 Z 2 wird von dem alten Schauspielergesetz auf das aktuelle Theaterarbeitsgesetz geändert.
Arbeitnehmer erhalten bei behördlich geschlossenen Kindertagesstätten, Schulen oder Behinderten‑/Pflegeeinrichtungen bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit mit Fortzahlung des Entgelts.
Die neuen Regelungen treten rückwirkend zum 1. September 2021 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021, wobei der Vergütungsanspruch des Arbeitgebers bis 30. Juni 2023 abgewickelt werden kann.
Die Regelungen können bei anhaltender epidemiologischer Lage bis maximal 8. Juli 2022 verlängert werden, jedoch nicht darüber hinaus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.