Verlängerung der COVID‑19‑Sonderregelungen in Staatsbürgerschafts‑, Aufenthalts‑, BFA‑ und Asylrecht
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert COVID‑19‑Sonderregelungen in vier Rechtsvorschriften von 31. Dezember 2021 auf 30. Juni 2022 und verschiebt ein Datum im Aufenthaltsgesetz auf den 30. September 2022.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Staatsangehöriger
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Im Staatsbürgerschaftsgesetz wird die Frist für die Sonderregelung von 31. Dezember 2021 auf 30. Juni 2022 verlängert.
Im Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz wird dieselbe Fristverlängerung von 31. Dezember 2021 auf 30. Juni 2022 vorgenommen.
Im selben Gesetz wird das Datum für eine weitere Bestimmung von 31. März 2022 auf den 30. September 2022 verschoben.
Im BFA‑Verfahrensgesetz wird die Frist ebenfalls von 31. Dezember 2021 auf 30. Juni 2022 geändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.