Erweiterung der Beschaffungsbefugnisse für COVID‑19‑Masken und -Arzneimittel
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Beschaffungsrecht für COVID‑19‑Masken und -Arzneimittel, erlaubt die Übertragung überschüssiger Bestände an andere Staaten und legt ein Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 sowie ein Ablaufdatum am 31. Dezember 2023 fest.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
Gesundheit
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Das Gesetz erweitert die Liste der beschaffbaren Güter um FFP2‑Masken und COVID‑19‑Arzneimittel, wenn die üblichen Beschaffungswege nicht ausreichen.
Überschüssige Waren und Arzneimittel dürfen an andere Staaten oder internationale Organisationen übertragen werden – kostenlos oder gegen Entgelt.
Das gesamte Gesetz tritt am Tag seiner Kundmachung in Kraft und läuft am 31. Dezember 2023 aus.
Wenn der inländische Bedarf an Impfstoff‑Material, Schnelltests und Masken gedeckt ist, können nicht mehr benötigte Bestände ebenfalls übertragen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.