Erweiterung der Vertretungsbefugnisse für Bilanzbuchhalter & Korrekturen in fünf Fachgesetzen
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ändert fünf Fachgesetze, um Bilanzbuchhaltern das Vertretungs‑ und Erklärungsrecht für das EU‑OSS‑Portal zu geben, redaktionelle Fehler zu korrigieren und dem Minister die Möglichkeit zu geben, Fristen wegen COVID‑19 zu hemmen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Erweitert das Vertretungs‑ und Erklärungsrecht von Bilanzbuchhaltern, sodass sie künftig auch Meldungen über das EU‑OSS‑Portal für die Umsatzsteuer abwickeln dürfen.
Legt das Inkraft‑Datum der Änderungen fest: 6. Januar 2022 für § 2 Abs. 1 Z 6 und § 3 Abs. 2 Z 3, sowie 1. Januar 2022 für weitere Bestimmungen.
Ermächtigt den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Fristen wegen der COVID‑19‑Pandemie zu hemmen, um Benachteiligungen zu vermeiden.
Ersetzt das abschließende Komma in § 22 Z 2 durch das Wort „und“, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.