Erweiterung des Kopftuchverbots in Schulen bis zum 14. Lebensjahr und Verbot für Lehrkräfte

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Verbot von Kopfbedeckungen in Schulen: Schüler dürfen bis zum 14. Lebensjahr keine religiös geprägte Kopfbedeckung tragen, und Lehrer dürfen überhaupt keine solche Kleidung tragen. Verstöße werden von Schulleitungen gemeldet, Eltern zu Gesprächen geladen und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
einfache Mehrheit XXVII 03.12.2019
Gesetz
Bildung
Religion
Gesetzgebungsverfahren
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Die Altersgrenze, bis zu der Schülerinnen und Schüler keine Kopfbedeckung tragen dürfen, wird von 10 auf 14 Jahre angehoben.
  • Lehrkräfte wird ein generelles Verbot auferlegt, weltanschaulich oder religiös geprägte Kopfbedeckungen zu tragen.
  • Bei Verstößen muss die Schulleitung die Bildungsdirektion informieren, Eltern innerhalb von vier Schultagen zu einem verpflichtenden Gespräch einladen und das Ergebnis schriftlich festhalten; Wiederholungsfälle führen zu einer Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe bis 440 € oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zwei Wochen.
  • Ziel der Änderungen ist die Förderung der sozialen Integration, die Vermeidung von Geschlechtersegregation und die Sicherstellung der Gleichstellung von Mann und Frau im Schulwesen.

Eingebracht von

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:55 min
Antrag 21/A - Schulunterrichtsgesetz – SchUG
3:32 min
Antrag 21/A - Schulunterrichtsgesetz – SchUG
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