Inflationsausgleich von 3,7 % für alle Pensionen 2022
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung eine einheitliche Inflationsanpassung von 3,7 % für alle Pensionen bis zur ASVG‑Höchstpension im Jahr 2022, weil das aktuelle gestufte Modell die steigende Inflation nicht ausgleicht.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Seit April 2021 liegt die Inflationsrate in Österreich über 3 % und führt zu einer deutlichen Kaufkraftminderung bei Rentnern.
Das aktuelle Pensionsanpassungsmodell sieht für Pensionen bis 1.000 € nur 3 % Erhöhung vor, darüber hinaus sinkt die Quote linear, was nicht ausreicht.
Die Antragsteller fordern eine einheitliche Inflationsanpassung von 3,7 % für alle Pensionen bis zur ASVG‑Höchstpension im Jahr 2022.
Verglichen werden die Pensionsanpassung mit den Tarifabschlüssen in der Metallindustrie (3,55 %) und bei den ÖBB (3,7 %), die bereits inflationsgerecht angepasst wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.