Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem AVRAG einen neuen § 14e hinzu, der Arbeitnehmer*innen mit einem erkrankten Kind bis zu vier Wochen bezahlte Freistellung für die Begleitung einer stationären Rehabilitation gewährt. Zusätzlich wird ein Kündigungsschutz (§ 15a) eingeführt, der während und vier Wochen nach der Maßnahme gilt.einfache Mehrheit XXVII 05.07.2023
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Arbeitnehmer*innen erhalten bis zu vier Wochen bezahlte Freistellung, um ihr erkranktes Kind während einer stationären Rehabilitation zu begleiten.
- Die Freistellung kann zwischen den Betreuungspersonen aufgeteilt werden, wobei jeder Teil mindestens eine Woche dauern muss.
- Bei einer "familienorientierten Reha" hat jeder Elternteil einen eigenen Anspruch von vier Wochen bezahlter Freistellung.
- Während der Bekanntgabe und bis vier Wochen nach Ende der Reha‑Maßnahme kann das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder beendet werden.
Reden
6 Reden insgesamt
Pro
Contra
Muchitsch Josef
SPÖ
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.