Umsetzung und Anpassung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, zusammen mit den Ländern die Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes zu beschleunigen und beanstandete Regelungen durch verfassungskonforme Novellen zu ersetzen.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Entschließung
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass alle Bundesländer das Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz bis spätestens 1. Juni 2021 vollständig umgesetzt haben.
  • Der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist zusammen mit dem Bundeskanzler befugt, die Einhaltung des SH‑GG zu überwachen.
  • Das Gesetz verbietet die gleichzeitige Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe sowie das vollständige Ausgleichen des Arbeitslosengeldes durch die Mindestsicherung.
  • Für Asylbewerber, die keine B1‑Sprachprüfung absolvieren oder den Werte‑ und Orientierungskurs nicht besuchen, sieht das Gesetz Kürzungen von mindestens 25 % der Mindestsicherung für mindestens drei Monate vor.

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