Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert klare Regeln für die Anrechenbarkeit von Impfstoffspenden als offizielle Entwicklungshilfe (ODA). Er verlangt Fristen vor Ablauf des Impfstoffs, dass nur tatsächlich verimpfte Dosen zählen und dass logistische Unterstützung Teil der Spende sein soll. Außerdem soll maximal ein Viertel der Anschaffungskosten als ODA gelten und minderwertige Impfstoffe ausgeschlossen werden.einfache Mehrheit XXVII 05.10.2023
Entschließung
Gesundheit
Internationale Beziehungen
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
- Der OECD‑DAC‑Verhandlungsprozess fehlt derzeit eine klare Regelung, bis wann gespendete Impfstoffe noch nutzbar sein müssen.
- Ohne solche Fristen laufen Spenden Gefahr, kurz vor dem Verfallsdatum zu erfolgen – das führte bereits dazu, dass Österreichs Astra‑Zeneca‑Dosen in Bosnien‑Herzegowina vernichtet werden mussten.
- Der Antrag fordert, dass Impfstoffspenden nur dann als ODA gelten, wenn sie mindestens einige Monate vor Ablauf des Verfallsdatums gespendet werden.
- Nur die tatsächlich verimpften Dosen sollen als ODA anerkannt werden; nicht genutzte oder abgelaufene Dosen sollen ausgeschlossen sein.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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