Bundesverkehrszielegesetz – Ziele für Personen‑ und Güterverkehr

Zusammenfassung

Das Bundesverkehrszielegesetz legt verbindliche Ziele für den öffentlichen Personen‑ und Güterverkehr fest: ein Grundangebot im Schienen‑ und Regionalverkehr, schnellere Verbindungen zwischen Städten, Ausbau von Mobility Hubs, Anbindung neuer Wohn‑ und Gewerbeflächen, einen 80 %igen Modal‑Split zugunsten der Schiene sowie den Ausbau von Fahrradwegen. Die Finanzierung erfolgt über einen jährlichen Fonds von 100 Mio. € zinslosen Darlehen für Gemeinden.
einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Gesetz
Verkehr
Schienentransport

Schwerpunkte

  • Garantiertes Grundangebot im öffentlichen Schienen‑ und Regionalverkehr mit mindestens einer Halbstundentaktung zwischen 5 Uhr und 24 Uhr in jeder Gemeinde.
  • Bis 1. Januar 2023 sollen alle Bezirkshauptstädte an das Eisenbahn‑ oder Schnellbusnetz angeschlossen sein; Zugverbindungen zwischen Landeshauptstädten müssen mindestens 20 % schneller als mit dem Auto sein.
  • Im ländlichen Personenregionalverkehr muss innerhalb von 15 km um jeden Wohnsitz ein barrierefreier Mikro‑Öffentlicher‑Verkehr angeboten werden, wobei die Bestellung maximal 30 Minuten vor Beginn der Beförderung erfolgen darf.
  • Der Umfang des öffentlichen Schienen‑ und Regionalverkehrs soll bis 2030 jährlich um mindestens 10 % steigen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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