Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Öffnungszeitengesetz 2003, indem er einen neuen § 2a einführt, der festlegt, welche Lebensmittel und Non‑Food‑Artikel sonntags per Lieferung erworben werden dürfen, während bestehende Ausnahmen unverändert bleiben.einfache Mehrheit XXVII 21.06.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Gesetzentwurf fügt einen neuen § 2a ein, der festlegt, welche Waren des kurzfristigen und täglichen Bedarfs sonntags per Lieferung erworben werden dürfen.
- Zulässige Lebensmittel werden in zwei Kategorien aufgeteilt: Food I (Frischprodukte) und Food II (Trocken‑ und Konserven‑Sortiment).
- Zu den zulässigen Non‑Food‑Produkten zählen Drogerieartikel, Tiernahrung sowie Wasch‑ und Reinigungs‑mittel.
- Die bestehenden Ausnahmen (Automaten, Gastgewerbe‑Ausnahme, Tankstellen, Marketendereien, Marktverkehr) bleiben unverändert.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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