Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Ärzt*innen beim Wechsel des Bundeslandes oder bei einer Auslands‑Karriere nicht mehr als 70 % bzw. 50 % ihrer eingezahlten Beiträge an den Wohlfahrtsfonds verlieren, indem § 115 Ärztegesetz an die Regelungen des BPG angepasst wird.einfache Mehrheit XXVII 07.11.2022
Entschließung
Gesundheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Derzeit müssen Ärzt*innen bei einem Wechsel des Bundeslandes mindestens 70 % ihrer eingezahlten Beiträge an den neuen Wohlfahrtsfonds überweisen; bei einer Auslands‑Karriere sogar nur 50 % zurückerhalten.
- Der Antrag will die Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrages nach den Regeln des Betriebspensionsgesetzes (BPG) ausrichten, um gleiche Bedingungen wie in anderen kapitalgedeckten Vorsorgesystemen zu schaffen.
- Bei einer Streichung aus der Ärzteliste wird ein Rückersatz von mindestens 50 % der geleisteten Beiträge gewährt, jedoch erst nach Ablauf von drei Jahren, wenn keine erneute Eintragung erfolgt.
- Die aktuelle Regelung ignoriert Wertsteigerungen aus der Kapitalanlage der eingezahlten Beiträge, sodass nur die reinen Einzahlungen berücksichtigt werden.
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Relevante Medienberichte
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