Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit junge Männer ihren Zivildienst verschieben können, wenn sie in einem Unternehmen arbeiten, das sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht ersetzen kann. Aktuell erlaubt das Gesetz nur Aufschub bei Unterbrechung von Ausbildung.einfache Mehrheit XXVII 20.01.2022
Entschließung
Zivildienst
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Derzeit kann ein Zivildienstpflichtiger nur dann Aufschub erhalten, wenn er seine Berufsvorbereitung, Schul‑ oder Hochschulausbildung unterbricht; wirtschaftliche Gründe sind nicht vorgesehen.
- Junge Männer, die bereits nach einer Lehre im Berufsleben stehen, verlieren bei einem unvermeidlichen 9‑Monats‑Zivildienst häufig ihre Arbeitsstelle oder wichtige Berufserfahrung.
- Der Antrag sieht vor, § 14 Abs. 2 ZDG zu ändern, sodass ein Aufschub auch dann möglich ist, wenn der Zivildienstpflichtige in einem Unternehmen arbeitet, das ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht ersetzen kann.
- Die geplante Gesetzesänderung soll von der Bundesregierung, konkret von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, erarbeitet und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Beratung zugeleitet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.