Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass in österreichischen Gefängnissen islamistische und dschihadistische Gefährder in eigenen Sicherheitsabteilungen untergebracht werden, Besucher streng überwacht und islamische Seelsorger einer Sicherheitsüberprüfung nach § 55 SPG unterzogen werden. Ziel ist, die Radikalisierung im Strafvollzug zu verhindern.einfache Mehrheit XXVII 02.12.2020
Entschließung
Religion
Strafrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Einrichtung von eigenen Sicherheitsabteilungen für islamistische und dschihadistische Gefährder, um die Gefahr von Rekrutierung und extremistischer Einflussnahme zu verringern.
- Besuche von Angehörigen und religiösen Seelsorgern dürfen nur unter strengster Aufsicht stattfinden, um die Weitergabe extremistischer Botschaften zu verhindern.
- Verpflichtende Sicherheitsüberprüfung nach § 55 SPG für alle im Strafvollzug tätigen islamischen Seelsorger, um potenzielle Gefährder frühzeitig zu erkennen.
- Der Antrag richtet sich an die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz mit der Bitte, die genannten Maßnahmen so rasch wie möglich umzusetzen.
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