Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass schriftliche Anträge auf Familienzusammenführung in Österreich ohne persönliche Vorsprache an das BFA weitergeleitet werden, um gefährliche Reisen für afghanische Flüchtlinge zu vermeiden und das Recht auf Familienleben zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 20.01.2022
Entschließung
Familie
Flüchtling
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- In der Praxis verlangen österreichische Botschaften persönliche Vorsprache für Familiennachzugsanträge, obwohl das Asylgesetz (§ 35 AsylG) keine solche Verpflichtung vorsieht.
- Das Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) und das Kindeswohl (Art. 3 und Art. 10 der Kinderrechtskonvention) verlangen, dass Anträge individuell geprüft und bei Kindern beschleunigt bearbeitet werden.
- Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ist die Reise von Kabul nach den österreichischen Botschaften in Islamabad oder Teheran gefährlich und für Frauen besonders eingeschränkt.
- Der Antrag fordert, dass schriftliche Anträge auf Familienzusammenführung ausnahmslos an das BFA weitergeleitet werden, sodass persönliche Vorsprache entfällt.
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