Einführung von Schutzzonen für kritische Gesundheitsinfrastruktur und genderneutrale Sprache im SPG
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Das Sicherheitspolizeigesetz wird geändert: Es wird eine Schutzzone von bis zu 150 m um kritische Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes eingeführt, Behörden erhalten das Recht, Personen den Zutritt zu verweigern, und die Formulierung „Frauen und Männer“ wird durch „alle Geschlechter“ ersetzt. Die neuen Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2022.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz 1a erlaubt der Sicherheitsbehörde, an Orten mit möglicher Gefahr für die kritische Infrastruktur des öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Schutzzone von bis zu 150 m um das Schutzobjekt zu deklarieren.
In § 36a Abs. 2 wird die Bezugnahme auf den neuen Absatz 1a ergänzt, sodass die Regelungen miteinander verknüpft sind.
Absatz 3a gibt den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das Recht, Personen, die die Funktionsfähigkeit des Gesundheitsdienstes gefährden könnten, das Betreten der Schutzzone zu verbieten und sie ggf. zu entfernen.
Ein neuer Absatz 55 in § 94 legt fest, dass die neuen Regelungen mit der Kundmachung in Kraft treten und am 31. Dezember 2022 enden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.