Zusammenfassung
Der Initiativantrag fordert, dass das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz bereits zwei Tage nach seiner Kundmachung außer Kraft tritt, weil die Impfpflicht als verfassungswidrig und unverhältnismäßig angesehen wird.einfache Mehrheit XXVII 08.06.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Antrag ändert § 20 Abs. 1, sodass das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz bereits zwei Tage nach seiner Kundmachung außer Kraft tritt.
- Begründet wird die Aufhebung mit dem Vorwurf, dass die Impfpflicht Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt („Freiheit durch Zwang“).
- Die Antragsteller führen an, dass die Impfquote nicht eindeutig mit einer geringeren Virusverbreitung zusammenhängt und deshalb die Maßnahme ineffektiv sei.
- Kritik an der Strafandrohung gegen Ärzt*innen, die Befreiungen aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen erschwert.
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Relevante Medienberichte
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