Zusammenfassung
Der Antrag ändert in § 2 Abs. 1 des KuKuSpoSiG das Wort „übergeben“ zu „übertragen“, um ein redaktionelles Versehen zu korrigieren.einfache Mehrheit XXVII 20.01.2022
Gesetz
Kunst
Sport
Kulturpolitik
Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 2 Abs. 1 wird von „übergeben“ zu „übertragen“ geändert.
- Die Änderung korrigiert ein redaktionelles Versehen und verbessert die sprachliche Klarheit des Gesetzes.
- Durch die Wortänderung entsteht keine neue Verpflichtung oder Rechte für die betroffenen Personen.
- Die Änderung wird ohne erste Lesung direkt dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, um das Verfahren zu beschleunigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.