Der Entschließungsantrag fordert, dass in Österreich eine Rechtslage geschaffen wird, die es Pensionist*innen ermöglicht, Kredite mit Immobilien als Sicherheit aufzunehmen, selbst wenn sie während der Laufzeit versterben könnten. Er orientiert sich an einer deutschen Regelung, die das Ableben des Kreditnehmers unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt lässt.
einfache MehrheitXXVII18.11.2022
Entschließung
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
In Österreich dürfen Kredite, die durch Wohnimmobilien gesichert sind, nur vergeben werden, wenn sie bis zum Lebensende des Kreditnehmers vollständig zurückgezahlt werden können.
Die deutsche Immobiliar‑Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien‑Verordnung erlaubt die Kreditvergabe, wenn die Immobilie und weitere Sicherheiten ausreichend sind, selbst wenn der Kreditnehmer während der Laufzeit verstirbt.
Der Antrag fordert den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, bei der Justiz eine vergleichbare Rechtslage für Österreich zu schaffen.
Ziel ist es, Senior*innen die Finanzierung von barrierefreien Umbauten und energetischen Sanierungen zu ermöglichen, um ihre Lebensqualität und die Klimaziele zu unterstützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.