Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags für Beamte, ÖBB‑Pensionist*innen und deren Hinterbliebene bis zur Höhe der ASVG‑Höchstpension, um eine Gleichstellung mit anderen Rentner*innen zu erreichen.einfache Mehrheit XXVII 22.01.2024
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Der Pensionssicherungsbeitrag wurde Mitte der 1990er Jahre eingeführt, um die höheren Rentensteigerungen im öffentlichen Dienst auszugleichen.
- Heute werden alle Pensionen nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) gleichberechnet, sodass der Beitrag zu einer Netto‑Benachteiligung von Beamt*innen und ÖBB‑Pensionist*innen führt.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, bis zur Höhe der ASVG‑Höchstpension den Pensionssicherungsbeitrag abzuschaffen.
- Durch die Abschaffung soll eine faire Gleichstellung aller Pensionist*innen erreicht werden, sodass sie dieselbe Netto‑Rente erhalten wie ASVG‑Versicherte.
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Relevante Medienberichte
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