Anhebung des Pfändungs‑Existenzminimums auf die Armutsgefährdungsschwelle

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, das Existenzminimum bei Pfändungen von € 1 040 auf die Armutsgefährdungsschwelle von € 1 328 anzuheben, um Menschen vor Armut zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 19.10.2022
Entschließung
Sozialpolitik
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Das aktuelle Existenzminimum von € 1 040 liegt deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von € 1 328 (2022).
  • Rund 27 % der Klient:innen von Schuldnerberatungen verdienen weniger als das Existenzminimum; etwa 38 % davon sind arbeitslos.
  • Die Differenz von € 288 zwischen Existenzminimum und Armutsgefährdungsschwelle bedeutet, dass Pfändungsbetroffene um diesen Betrag unter der Armutsgrenze leben.
  • Der Antrag fordert die Bundesregierung, bis Ende Mai 2022 eine Regelung vorzulegen, die das Existenzminimum auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle anhebt.
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