Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Existenzminimum bei Pfändungen von € 1 040 auf die Armutsgefährdungsschwelle von € 1 328 anzuheben, um Menschen vor Armut zu schützen.einfache Mehrheit XXVII 19.10.2022
Entschließung
Sozialpolitik
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das aktuelle Existenzminimum von € 1 040 liegt deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von € 1 328 (2022).
- Rund 27 % der Klient:innen von Schuldnerberatungen verdienen weniger als das Existenzminimum; etwa 38 % davon sind arbeitslos.
- Die Differenz von € 288 zwischen Existenzminimum und Armutsgefährdungsschwelle bedeutet, dass Pfändungsbetroffene um diesen Betrag unter der Armutsgrenze leben.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung, bis Ende Mai 2022 eine Regelung vorzulegen, die das Existenzminimum auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle anhebt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.