Spitzensteuersatz von 55 % soll unbefristet bleiben

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass der Spitzensteuersatz von 55 % auf Einkommen über einer Million Euro nach 2020 unverändert bleibt. Die Abgeordneten kritisieren, dass die geplante Steuerreform die Steuerlast für Millioneneinkommen senken würde, ohne dafür gesellschaftliche Gegenleistungen zu erhalten.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Entschließung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Spitzensteuersatz von 55 % soll nach 2020 unbefristet bleiben.
  • Die aktuelle Steuerstruktur belastet Arbeitnehmer*innen und Pensionist*innen stärker als Kapitalbesitzer.
  • Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer auf 21 % und die mögliche Reduktion des Spitzensteuersatzes würden das Steuerstrukturproblem vergrößern.
  • Durch die Beibehaltung des Spitzensteuersatzes könnten zusätzliche Einnahmen für Bildung, Kinderbetreuung und Pflege bereitgestellt werden.

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