Begrenzung der Kammerförderungen für nicht‑wissenschaftliche Institute
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die jährliche Fördermittelzahlung der Kammern an Institute und Think‑Tanks, die nicht im Bundesstatistikgesetz als wissenschaftliche Einrichtungen gelistet sind, auf 7 500 Euro zu begrenzen, um indirekte Parteienfinanzierung zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Entschließung
Statistik
Vereinsleben
Berufsverband
Wissenschaften
Politische Partei
Versammlungsfreiheit
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Die Arbeiterkammer zahlt seit 2020 rund 900 000 Euro pro Jahr an das Momentum‑Institut, obwohl sie als unparteiisch gelten sollte.
Das Momentum‑Institut ist stark mit der SPÖ vernetzt und nutzt die Kammergelder für parteipolitische Kommunikation – das wird als indirekte Parteienfinanzierung bezeichnet.
Im Bundesstatistikgesetz sind nur bestimmte Einrichtungen als wissenschaftlich definiert; das Momentum‑Institut ist nicht gelistet, erhält aber trotzdem hohe Förderungen.
Der Antrag schlägt vor, die jährliche Fördersumme für alle nicht‑wissenschaftlichen Institute auf maximal 7 500 Euro zu begrenzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.