Erfassung von Femiziden und geschlechtsspezifischen Tatmotiven in der Kriminalstatistik

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die österreichische Kriminalstatistik Femizide und geschlechtsspezifische Tatmotive gesondert erfasst, um die Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen und gezielte Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXVII 07.12.2023
Entschließung
Frau
Statistik
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Derzeit werden in Österreich Femizide nicht gesondert erfasst; die Kriminalstatistik unterscheidet nur nach Geschlecht, nicht nach geschlechtsspezifischen Motiven.
  • Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht bereits Strafverschärfungen für Motive wie Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit vor, jedoch nicht für frauenfeindliche Tatmotive.
  • Der Antrag fordert das Innenministerium und das Frauenministerium auf, Femizide sowie geschlechtsspezifische Tatmotive in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert zu erfassen und zentrale Indikatoren (Beziehung Täter‑Opfer, Motiv) bereitzustellen.
  • Als Vorbild wird Deutschland genannt, das seit dem 01. Jänner 2022 entsprechende Delikte detailliert erfasst.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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