Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine verpflichtende, transparente Kennzeichnung aller nicht‑textilen Teile tierischen Ursprungs in Textilien, um Verbraucher*innen vor Irreführung zu schützen und das Tierleid zu reduzieren. Er schlägt vor, die aktuelle EU‑Verordnung zu erweitern und auf EU‑Ebene einheitliche Regeln zu schaffen.einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Entschließung
Jagd
Handel
Fischerei
Industrie
Tierschutz
Tiermedizin
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Derzeit gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Textilprodukte, die zu mindestens 80 % aus Gewebe bestehen; Produkte mit mehr als 20 % Fell‑ oder Pelzanteil sind ausgenommen.
- In vielen EU‑Staaten fehlt die Kennzeichnung von Pelzprodukten – laut Fur Free Alliance sind 68 % der untersuchten Produkte nicht korrekt gekennzeichnet.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine neue Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die alle nicht‑textilen Teile tierischen Ursprungs eindeutig kennzeichnet (Tierart, Herkunft, Gewinnungsart).
- Auf EU‑Ebene soll eine einheitliche Kennzeichnungsregelung erarbeitet werden, damit Verbraucher*innen in allen Mitgliedstaaten dieselben Informationen erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.