Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die steuerfreien Höchstbeträge für Mahlzeitengutscheine auf 8 Euro bzw. 2 Euro pro Tag und legt fest, dass diese Regelung ab dem Veranlagungsjahr 2021 gilt.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Erhöhung der steuerfreien Höchstbeträge für Mahlzeitengutscheine auf 8 Euro bzw. 2 Euro pro Tag.
- Einführung einer Übergangsregelung, die die neuen Beträge ab dem Veranlagungsjahr 2021 und für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2020 anwendbar macht.
- Ziel ist, die seit 2005 unveränderten Beträge inflationsbedingt anzupassen und die Nutzung der Gutscheine flexibler zu gestalten (nicht mehr nur an einem Tag einlösbar).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.