Erhöhung der steuerfreien Mahlzeitengutscheine

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erhöht die steuerfreien Höchstbeträge für Mahlzeitengutscheine auf 8 Euro bzw. 2 Euro pro Tag und legt fest, dass diese Regelung ab dem Veranlagungsjahr 2021 gilt.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Erhöhung der steuerfreien Höchstbeträge für Mahlzeitengutscheine auf 8 Euro bzw. 2 Euro pro Tag.
  • Einführung einer Übergangsregelung, die die neuen Beträge ab dem Veranlagungsjahr 2021 und für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2020 anwendbar macht.
  • Ziel ist, die seit 2005 unveränderten Beträge inflationsbedingt anzupassen und die Nutzung der Gutscheine flexibler zu gestalten (nicht mehr nur an einem Tag einlösbar).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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