Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen, um die Vorgaben der Istanbul‑Konvention zu erfüllen und die aktuelle interministerielle Arbeitsgruppe zu ergänzen.
einfache Mehrheit XXVII 04.10.2022
Entschließung
Frau
Europarat
Opferhilfe
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Österreich hat die Istanbul‑Konvention ratifiziert, verfügt jedoch nur über eine interministerielle Arbeitsgruppe, die nicht ausreichend unabhängig ist.
  • Artikel 10 der Konvention verlangt die Einrichtung einer offiziellen Koordinierungsstelle für die Umsetzung, Beobachtung und Bewertung von Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen.
  • Andere EU‑Länder, z. B. Spanien, haben eigenständige Koordinierungsstellen mit Personal eingerichtet, die als Vorbild dienen können.
  • Der Antrag fordert die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Frauen, Familie, Medien und Integration, eine bundesweite Koordinierungsstelle zu schaffen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.