Corona‑Sonderabgabe für überförderte Unternehmen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine dreijährige Sonderabgabe von 50 % Aufschlag auf die Einkommens‑ bzw. Körperschaftssteuer für Unternehmen, die in den Corona‑Jahren 2020 und 2021 überhöhte Gewinne erzielt haben, sowie die Umstellung zukünftiger Hilfen auf ein Verlustausgleichs‑Modell.
einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Entschließung
Gesundheit
Wirtschaft
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Umstellung der Corona‑Hilfen auf ein Modell des Verlustausgleichs mit großzügigen Akontozahlungen, die später bei der Steuererklärung verrechnet werden.
  • Einführung einer dreijährigen Sonderabgabe von 50 % Aufschlag auf die Einkommens‑ bzw. Körperschaftssteuer für Unternehmen, die in den Jahren 2020/2021 Rekordgewinne erzielt haben.
  • Der Aufschlag ist gedeckelt durch die Höhe der erhaltenen Corona‑Hilfen, sodass kein Unternehmen mehr zahlen muss, als es an staatlicher Unterstützung bekommen hat.
  • Die Bundesregierung soll dem Nationalrat ein Gesetzespaket vorlegen; die Zuweisung erfolgt an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.
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