Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine inflationsgerechte Pensionsanpassung von 3,7 % für das Jahr 2022, um die Kaufkraft der Rentner angesichts einer Inflation von über 3 % zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 23.02.2022
Entschließung
Sozialpolitik
Altersversorgungssystem
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Seit April 2021 liegt die Inflationsrate in Österreich dauerhaft über 1,8 % und seit August 2021 konstant über 3 %, was die Kaufkraft der Rentner stark reduziert.
- Das aktuelle Pensionsanpassungsregime der Bundesregierung sieht für Pensionen bis €1.000 eine Erhöhung von 3 % vor, für höhere Beträge sinkt die Quote linear, was zu einer fortgesetzten Entwertung führt.
- In den Lohnverhandlungen der Metallindustrie und bei den ÖBB wurden inflationsgerechte Erhöhungen von 3,55 % bzw. 3,7 % vereinbart – ein Hinweis darauf, dass die Wirtschaft bereit ist, solche Anpassungen zu tragen.
- Der Antrag fordert eine einheitliche inflationsbedingte Pensionsanpassung von 3,7 % für alle Pensionisten bis zur ASVG‑Höchstpension im Jahr 2022 und verlangt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat umgehend einen Gesetzentwurf dazu vorlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.