Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Gewerbeimmobilien

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Gebührengesetz 1957, indem er die Mietvertragsgebühr für gewerbliche Immobilien abschafft und damit Verträge über Wohn‑ oder Geschäftsräume gebührenfrei macht.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Steuerwesen
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Antrag definiert künftig, dass Verträge über die Miete von Wohn‑ oder Geschäftsräumen gebührenfrei sind.
  • Die bisherige Mietvertragsgebühr wurde bereits für Wohnräume ab 11. November 2017 abgeschafft, bleibt jedoch für Gewerbeflächen bestehen – die Änderung beseitigt diese Ungleichbehandlung.
  • Durch die aktuelle Judikatur des VwGH wird ein befristeter Mietvertrag häufig als unbefristet umgedeutet, was zu höheren Gebühren führt – die Abschaffung verhindert diese Praxis.
  • Falls das Parlament die Abschaffung nicht beschließt, wird zumindest eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für befristete Mietverträge vorgeschlagen (dreifacher Jahreswert).
Relevante Medienberichte
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