Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Sonderpädagog_innen künftig Schulleitungspositionen an allgemeinen Pflichtschulen übernehmen dürfen, indem das aktuelle Gesetz (LDG 1984 § 26 Abs 6) geändert wird.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Entschließung
Primarstufe
Schwerpunkte
- Die aktuelle Regelung im LDG 1984 (§ 26 Abs 6) beschränkt die Schulleitung auf Lehrkräfte, die ihre Ausbildung an der jeweiligen Schule abgeschlossen haben.
- Sonderpädagog_innen dürfen derzeit keine Schulleitung an allgemeinen Pflichtschulen übernehmen, obwohl sie dort häufig arbeiten.
- Durch den Ausbau inklusiver Pädagogik ist es sinnvoll, Sonderpädagog_innen die Möglichkeit zu geben, Leitungspositionen an APS zu besetzen.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die das Amt der Schulleitung für Sonderpädagog_innen öffnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.