Änderungen im Klimabonusgesetz – Präzisierungen und neue Wirksamkeitsregelung
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Klimabonusgesetz: Er ergänzt das Datum der letzten Aktualisierung bei IBAN‑Angaben, präzisiert die Daten für Mobilitätseinschränkungen, erweitert die Definition von Leistungsempfänger*innen und legt fest, dass die Änderungen mit dem Tag nach ihrer Kundmachung wirksam werden.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Umwelt
Steuerwesen
Schwerpunkte
Nach der Angabe der internationalen Kontonummer (IBAN) wird nun zusätzlich das Datum der letzten Aktualisierung verlangt, um die Datenaktualität zu dokumentieren.
Die Aufzählung der personenbezogenen Daten für den Nachweis einer Mobilitätseinschränkung wird durch ein Komma getrennt, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Der Ausdruck „Bezieher einer gesetzlichen Pensionsversicherung“ wird durch die präzisere Formulierung „Personen, die eine wiederkehrende Geldleistung von diesen beziehen oder empfangen“ ersetzt.
Ein neuer Absatz 3 legt fest, dass die Änderungen aus § 5 Abs. 1 Z 2‑4 mit dem Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft treten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.