Entschädigung für Schäden durch gesetzwidrige Corona‑Maßnahmen
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Vorlage zu erarbeiten, die Entschädigungszahlungen an Personen regelt, die durch gesetzwidrige Corona‑Maßnahmen psychischen, physischen und finanziellen Schaden erlitten haben.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Entschließung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Vorlage vorlegt, die Entschädigungszahlungen für Personen regelt, die durch gesetzwidrige Corona‑Maßnahmen Schaden erlitten haben.
Der Antrag kritisiert, dass die Ausnahmeregelungen der Verordnung vom 30. April 2020 (BGBl. II Nr. 98/2020) rechtswidrig waren und zu unklaren Strafen führten.
Die im COVID‑19‑Meldegesetz (COVID‑19‑MG) festgelegten Geldstrafen von bis zu 3 600 € für Verstöße gegen Betretungsverbote werden als unverhältnismäßig und teilweise illegal bezeichnet.
Der Antrag weist darauf hin, dass bislang kein Amnestie‑Gesetz beschlossen wurde, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger bereits Geldstrafen wegen nichtiger Verordnungen bezahlt haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.