Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert § 33 (1) StGB: Er ersetzt den Punkt am Ende von Z 8 durch einen Strichpunkt und fügt Z 9 ein, die einen neuen Erschwerungsgrund für Straftaten von Personen mit Asylverfahren schafft.einfache Mehrheit XXVII 12.03.2024
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Punkt am Satzende von Z 8 wird von einem Punkt in einen Strichpunkt geändert, um die spätere Ergänzung klar zu trennen.
- Eine neue Z 9 wird eingefügt, die einen zusätzlichen Erschwerungsgrund definiert: Wer zum Tatzeitpunkt ein ausländischer Asylsuchender war, gilt als besonders schwerer Täter.
- Ziel der Änderung ist, Straftaten von Personen im Asylverfahren stärker zu sanktionieren und damit die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
- Der Gesetzgeber sieht die bisherigen Regelungen des Fremdenpolizeigesetzes (FPG) als nicht ausreichend an, um Missbrauch des Gastrechts zu bestrafen.
Dokumente (PDFs)
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