Entlastung von Patinnen/Paten bei Abschiebekosten

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf streicht aus dem Asylgesetz die Verpflichtung von Patinnen und Paten, Kosten für Abschiebungen zu übernehmen.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Flüchtling

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.02.2020
  • Der Antrag streicht die Formulierung, die Patinnen und Paten verpflichtet, Kosten für Abschiebungen und damit verbundene Maßnahmen zu übernehmen.
  • Durch die Streichung soll verhindert werden, dass Privatpersonen nach einer negativen Asylentscheidung zusätzlich finanziell belastet werden.
  • Die Änderung betrifft nur den genannten Wortlaut und hat keine weiteren inhaltlichen Änderungen am Asylgesetz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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