Bundesgesetz über eine kommunale Impfprämie

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine kommunale Impfprämie ein: Gemeinden erhalten finanzielle Boni, die von ihrer COVID‑19‑Impfquote abhängen. Das Gesetz gilt ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung und wird vom Finanzminister umgesetzt.
einfache Mehrheit XXVII 08.03.2022
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Gemeinden erhalten eine Prämie, die von der Höhe der in ihrer Gemeinde durchgeführten COVID‑19‑Impfungen abhängt.
  • Verweise auf andere Bundesgesetze gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
  • Personenbezogene Begriffe sind geschlechtsneutral zu verwenden; bei Bedarf in der jeweiligen Geschlechtsform anzuwenden.
  • Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
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