Abschaffung der Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Abschaffung von Mehrfachversicherungen im Krankenversicherungssystem vorzulegen. Versicherte sollen künftig nur noch bei einer Krankenkasse versichert sein und die Möglichkeit erhalten, selbst zu wählen, welche Kasse sie ausschließlich nutzt.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Rund 700 000 Menschen in Österreich sind von Mehrfachversicherungen betroffen, wobei bei Selbständigen 15 % und bei Landwirt*innen 34 % mehrfach versichert sind.
Mehrfachversicherungen bringen keinen zusätzlichen Nutzen, sondern führen zu überhöhten Beiträgen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand für Rückerstattungen.
In anderen europäischen Ländern (z. B. Deutschland, Niederlande, Schweiz) gibt es nur ein einfaches Versicherungsverhältnis pro Person – ein Modell, das als Vorbild dienen kann.
Der Antrag schlägt vor, dass Versicherte mit mehreren Kassen eine Krankenkasse wählen dürfen und anschließend ausschließlich dort versichert sind (kleine Kassenwahlfreiheit).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.