Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf streicht das Wort „oder“ am Ende von § 15 Abs. 4 Z 4 im Fremdenpolizeigesetz 2005, um einen formalen Fehler zu beheben.einfache Mehrheit XXVII 24.02.2022
Gesetz
öffentliche Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Das Wort „oder“ am Ende von § 15 Abs. 4 Z 4 wird gestrichen.
- Die Änderung korrigiert ein formales Versehen im Gesetzestext.
- Durch die Streichung entstehen keine neuen Rechte oder Pflichten für Ausländer oder Behörden.
- Der Eingriff hat keinen Einfluss auf das Inkrafttreten des Gesetzes; das Datum bleibt unverändert.
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