Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz 2012 – eImpfpass & Antigentests
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 wird geändert: Der Begriff „eImpfpass“ wird eingeführt, veraltete Abkürzungen werden gestrichen und ein neuer § 20b ermöglicht die kostenlose Verteilung von SARS‑CoV‑2‑Antigentests über das ELGA‑System. Zusätzlich werden Fristen angepasst und Bezeichnungen vereinheitlicht.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Klammerausdruck „(„GDA“)“ wird aus § 2 Z 2 entfernt, weil die Abkürzung nicht mehr verwendet wird.
Der Klammerausdruck „(„ELGA‑GDA“)“ wird aus § 2 Z 10 gestrichen, weil er überholt ist.
Die Frist in § 18 Abs 6 Z 1 wird von 28 auf 90 Tage verlängert, um mehr Zeit für die Umsetzung zu geben.
Ein neuer § 20b regelt die kostenlose Bereitstellung von SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung über ELGA, definiert die Datenkategorien und legt Löschfristen fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.