Bewahrung und Weiterentwicklung der Autonomie Südtirols

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag erinnert an das 50‑jährige Jubiläum des Südtiroler Autonomiestatuts und an den 30‑jährigen Jahrestag der Österreich‑Italien‑Streitbeilegung von 1992. Er fordert die Bundesregierung, nach Abstimmung mit der Südtiroler Landesregierung, die seitdem verlorenen Kompetenzen wiederherzustellen, sofern sie nicht durch EU‑Recht begrenzt sind.
einfache Mehrheit XXVII 14.03.2024
Entschließung
Trentino-Südtirol

Schwerpunkte

  • Der Antrag erinnert an das 50‑jährige Jubiläum des Südtiroler Autonomiestatuts von 1972 und an den 30‑jährigen Jahrestag der 1992 zwischen Österreich und Italien geschlossenen Streitbeilegung.
  • Ein 2017 erstelltes Rechtsgutachten stellte fest, dass Südtirol seit 1992 sowohl neue Gesetzgebungs‑ und Verwaltungskompetenzen erhalten als auch einige zuvor zugesicherte Zuständigkeiten verloren hat.
  • Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, nach Abstimmung mit der Südtiroler Landesregierung die seit 1992 verlorenen Zuständigkeiten wiederherzustellen, sofern sie nicht durch EU‑Recht begrenzt sind.
  • Formal wird vorgeschlagen, das Thema dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen, damit die Angelegenheit im zuständigen parlamentarischen Gremium bearbeitet werden kann.
Relevante Medienberichte
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