Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die steuerfreien Reisekostensätze im Einkommensteuergesetz: höhere Kilometergelder, ein höheres Tagesgeld und ein höheres Nächtigungsgeld. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 für das Steuerjahr 2022.einfache Mehrheit XXVII 03.10.2022
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein neues Kilometergeld wird eingeführt: 0,31 € pro km für Motorräder, 0,54 € für PKW/Kombinationskraftwagen, 0,06 € pro mitgeführter Person und 0,50 € pro km für das eigene Fahrrad.
- Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen wird von 26,40 € auf 39,60 € pro Tag erhöht.
- Das Nächtigungsgeld (inkl. Frühstück) wird von 15 € auf 24,90 € pro Nacht angehoben.
- Die neuen Sätze gelten erstmals für die Einkommensteuerveranlagung des Kalenderjahres 2022 und für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2021 enden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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