Verfassungsänderung zum Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt Art. 7 B‑VG um ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale, um Gleichbehandlung verfassungsrechtlich zu sichern.2/3 Mehrheit XXVII 23.03.2022
Gesetz
Verfassung
Menschenrechte
Schwerpunkte
- Der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 wird um die Formulierung „seiner sexuellen Orientierung, seiner Geschlechtsidentität, seines Geschlechtsausdrucks oder seiner Geschlechtsmerkmale“ erweitert.
- Damit wird das Diskriminierungsverbot in der Verfassung auf LGBTIQ‑Personen ausgeweitet.
- Die Änderung hat keine direkten finanziellen Aufwendungen, da sie nur eine Textänderung im Grundgesetz darstellt.
- Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt; ein konkretes Datum ist noch nicht festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.