Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass nur besonders qualifizierte Psychiater Gutachten für freiheitsentziehende Maßnahmen erstellen dürfen und dass Betroffene das Recht auf eine Zweitbegutachtung erhalten.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2022
Entschließung
Strafrecht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Vorbeugende Maßnahmen können die persönliche Freiheit einschränken, weshalb das Verfahren streng geregelt sein muss.
- Derzeit fehlt im Gesetz eine klare Vorgabe, welche Qualifikationen die psychiatrischen Sachverständigen besitzen müssen.
- Der Antrag fordert, dass nur besonders qualifizierte Psychiater aus einer offiziellen Liste Gutachten für freiheitsentziehende Maßnahmen erstellen dürfen.
- Betroffene sollen das Recht erhalten, auf eigenen Wunsch hin eine unabhängige Zweitbegutachtung des ursprünglichen Gutachtens zu verlangen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.