Vereinfachtes Verfahren für Tempo‑30‑Zonen im Ortsgebiet

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein vereinfachtes Verfahren, um in österreichischen Ortschaften Tempo‑30‑Zonen einzuführen, ohne aufwändige Gutachten oder die Anhörung von Interessenvertretungen. Ziel ist mehr Verkehrssicherheit, Klimaschutz und Freiraum für Grünflächen.
einfache Mehrheit XXVII 10.04.2024
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Derzeit verlangt das Gesetz umfangreiche Gutachten und die Anhörung von Interessenvertretungen, bevor eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet festgelegt werden kann; der Antrag will dieses Verfahren vereinfachen.
  • Ein Tempolimit von 30 km/h reduziert das Risiko tödlicher Unfälle deutlich – das Tötungsrisiko für Fußgänger ist bei 50 km/h fünfmal höher als bei 30 km/h.
  • Niedrigere Geschwindigkeiten verringern CO₂‑Emissionen, Lärm und Schadstoffbelastungen und ermöglichen schmalere Fahrbahnen, wodurch Platz für Bäume, Grün‑ und Wasserflächen entsteht.
  • Durch die Entlastung von aufwändigen Verwaltungsverfahren sparen Gemeinden Kosten und erhalten mehr Handlungsspielraum bei der Stadtplanung.
Relevante Medienberichte
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