Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert das Bundesministerium für Inneres auf, Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die keinen Schutz nach der aktuellen Vertriebenen‑Verordnung erhalten, die Möglichkeit zu geben, im Inland einen Aufenthaltstitel zu beantragen.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2022
Entschließung
Flüchtling
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Die EU‑Richtlinie 2001/55/EG (Art 7 Abs. 1) erlaubt Mitgliedstaaten, weitere Gruppen von Vertriebenen aus demselben Herkunftsland aufzunehmen.
- Die aktuelle österreichische Umsetzung nach § 62 (1) AsylG lässt die im EU‑Durchführungsbeschluss vorgesehenen Anträge im Inland nicht zu.
- Der Antrag fordert, dass das Bundesministerium für Inneres eine Möglichkeit schafft, dass Drittstaatsangehörige aus der Ukraine im Inland einen Aufenthaltstitel beantragen können.
- Durch die Aufnahme dieser Personen könnte Österreich dem Fachkräftemangel entgegenwirken, da viele von ihnen qualifizierte Arbeitskräfte oder Studierende sind.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.