Anrechnung von Rechtsanwalts‑Kammerpensionszeiten im gesetzlichen Pensionssystem
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Beitrags‑ und Versicherungszeiten aus dem Pensionssystem der Rechtsanwaltskammern im gesetzlichen Pensionssystem angerechnet werden, um den Verlust von Beiträgen bei weniger als 180 Versicherungsmonaten zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Entschließung
Notar
Rechtsanwalt
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine wechselseitige Anrechnung der Beitrags‑ und Versicherungszeiten zwischen dem Pensionssystem der Rechtsanwaltskammern und der gesetzlichen Sozialversicherung.
Derzeit entsteht ein Pensionsanspruch erst nach 180 Versicherungsmonaten; Zeiten aus den Kammerpensionssystemen werden dabei nicht berücksichtigt, wodurch eingezahlte Beiträge verloren gehen können.
Eine solche Anrechnung entspricht internationalen Praxis, insbesondere innerhalb der EU, wo die Zusammenführung von Versicherungszeiten zwischen verschiedenen Pensionssystemen üblich ist.
Zur Umsetzung sind Änderungen der Anspruchs‑ und Wartezeitregelungen in den genannten Gesetzen (ASVG, BSVG, GSVG, APG) erforderlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.