Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Verfahren, bei dem Sozialversicherungsträger bei psychisch bedingten Frühpensionierungen automatisch Daten an die Bezirksverwaltungsbehörde übermitteln, damit dort geprüft wird, ob der Waffenschein noch verlässlich ist. Ziel ist, den Waffenbesitz von Personen mit schweren psychischen Erkrankungen zu kontrollieren und so Gewalt‑ und Suizidrisiken zu senken.einfache Mehrheit XXVII 06.06.2024
Entschließung
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Die Zahl der Frühpensionierungen aus psychischen Gründen ist 2020 auf rund 3.600 gestiegen, was ein erhöhtes Risiko für unsichere Waffenbesitzer signalisiert.
- Derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage, die den Sozialversicherungsträgern erlaubt, Daten über psychische Erkrankungen an Waffenbehörden zu übermitteln.
- Studien zeigen, dass mit jeder neuen Waffenzulassung die Mord‑ und Suizidrate steigt – ein Hinweis auf präventive Maßnahmen.
- Der Antrag fordert eine Regierungsvorlage, die im Falle einer psychisch bedingten Frühpensionierung einen standardisierten Informationsaustausch zwischen Sozialversicherungsträger und Bezirksverwaltungsbehörde vorsieht, um den Waffenschein zu prüfen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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