Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt für Polizist*innen eine Kennzeichnungspflicht ein: Sie müssen im Dienst ein Namensschild tragen, das in geschlossenen Einheiten durch eine andere sichtbare Kennzeichnung ersetzt wird. Die Regelung gilt ab 1. Jänner 2021.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes müssen im Dienst sichtbar ein Namensschild an ihrer Uniform tragen.
- Bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten wird das Namensschild durch eine andere sichtbare Kennzeichnung (z. B. Nummer) ersetzt.
- Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn sie den Zweck der Amtshandlung oder schutzwürdige Gründe des Organs beeinträchtigt.
- Der Bundesminister für Inneres wird ermächtigt, durch Verordnung die genauen Inhalte, Ausnahmen und technischen Details der Kennzeichnungspflicht festzulegen.
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