Zusammenfassung
Der Antrag will ein unabhängiges, weisungsfreies Amt des Bundesstaatsanwaltes schaffen, das künftig die Weisungsspitze gegenüber den Staatsanwaltschaften übernimmt und durch den Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt wird.einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Strafrecht
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Ein unabhängiger Bundesstaatsanwalt soll künftig die Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden übernehmen.
- Der Bundesstaatsanwalt ist weisungsfrei, hat die Diensthoheit über die Staatsanwaltschaft und ist nur dem Nationalrat rechenschaftspflichtig.
- Ein Misstrauensantrag gegen den Bundesstaatsanwalt (nach Art. 74 B‑VG) soll nicht möglich sein.
- Interpellations- und Untersuchungsausschussrechte (Art. 52/53 B‑VG) gelten nicht für laufende Verfahren bis zur Anklageerhebung.
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