Finanzierung des VKI und Änderung des Kartellgesetzes 2005
abgestimmt am
11.12.2019
Zusammenfassung
Das Gesetz stellt dem VKI jährlich 4,75 Millionen Euro zur Verfügung, um Verbraucherinformationen, Abmahnungen und Musterprozesse zu finanzieren, und passt das Kartellgesetz an, indem die Zuweisung von Geldbußen an den VKI entfällt.
einfache MehrheitXXVII11.12.2019
Gesetz
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Bund stellt dem VKI jährlich 4,75 Millionen Euro zur Verfügung, um Verbraucher‑Schutzmaßnahmen zu finanzieren.
Finanziert werden Verbraucherinformation, Abmahnungen und Verbandsklagen (§§ 28/28a KSchG) sowie die Durchführung von Musterprozessen.
Der Finanzierungsbetrag wird jährlich an die Entwicklung der Mindestgehälter in den Kollektivverträgen der Verwendungsgruppe IV angepasst.
Die Bundesministerin schließt Verträge mit dem VKI ab, die eine ausgewogene Mittelverteilung, das Kostendeckungsprinzip und wirksame Kontrollen vorsehen; Vertragslaufzeiten können mehrere Jahre oder unbestimmt sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.